Oldenburger Inventar
Seminarzeiten:
Montag, 4. November 2024, 9-16:30 Uhr
Beschreibung
In der Fortbildung werden der Aufbau und Umgang mit dem Oldenburger Inventar für Unterstützte Kommunikation sowohl theoretisch als auch praktisch vermittelt. Das Oldenburger Inventar für Unterstützte Kommunikation ist ein diagnostisches Manual, das den förderdiagnostischen Beratungsprozess im Bereich der UK begleiten kann, in dem es eine umfängliche Informationssammlung entlang der für UK relevanten Entwicklungsbereiche ermöglicht und somit für die gesamte Vielfalt der Zielgruppen geeignet ist. Es bietet mit vielfältigen Handreichungen eine praxisnahe Anwendungsmöglichkeit sowohl in Gesprächs- als auch Beobachtungssituationen. Die Seminarteilnehmenden erhalten einen Überblick hierzu und erfahren durch Anwendungsübungen deren Umsetzung. Grundwissen zu Formen, Mitteln und Methoden sowie den Zielgruppen der UK wird vorausgesetzt.
Verpflegung
Während der Tagung werden kalte und warme Getränke gereicht.
Teilnehmende können auf eigene Kosten in der Jugendherberge zu Mittag und zu Abend essen.
Übernachtung
Falls Sie in der Jugendherberge Ihre Übernachtung buchen möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an a.gerich@gesellschaft-uk.org oder rufen Sie an unter 0221 989 45 217. Wir nennen Ihnen dann die Reservierungsnummer, sodass Sie keine Mitgliedschaft im Jugendherbergsverband benötigen.
In der Jugendherberge (0221 976513-0,·koeln-riehl@jugendherberge.de) können Sie unter Nennung der Reservierungsnummer Ihre Übernachtung und Verpflegung buchen.
Seminarorganisation
Geschäftsstelle, Aliki Gerich, 0221 292 545 0-1, E-Mail: a.gerich@gesellschaft-uk.org
Veranstalter:
Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V.
Veranstaltungsort:
Jugendherberge Köln Riehl
An der Schanz 14
50735 Köln
Deutschland
Leitung / Referent / UK-Referent:
Susanne Mischo
Zielgruppen:
Interessierte
Fortbildungspunkte:
8
Teilnahmegebühren:
180 EUR / ermäßigt 150 EUR
Teilnehmerzahl:
mindestens 13 / maximal 15
Ermäßigung
Die Ermäßigung gilt für Mitglieder der GesUK e.V.
sowie für Studierende, Schüler:innen und Bezieher:innen von Transferleistungen
wie ALG II, Sozialgeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII.