Einführung Unterstützte Kommunikation - online

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Seminartage
Dienstag, 28. Oktober 2025
Mittwoch, 29. Oktober 2025

Kurszeiten
09.00 - 10.30 Uhr
10.45 - 12.15 Uhr
13.00 - 14.30 Uhr
14.45 - 16.15 Uhr

Beschreibung
Der Einführungskurs nach Standard der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. führt die Teilnehmenden in die Unterstützte Kommunikation ein und vermittelt die Grundlagen des Fachgebietes. Die Inhalte des Kurses sind in fünf Bausteinen festgelegt.

Videokonferenz-Technik
Das Online-Seminar wirt mittels Zoom durchgeführt. Zoom ist benutzerfreundlich und einfach zu bedienen.

Die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Computer oder Notebook
  • stabile Internetverbindung
  • Lautsprecher und Mikrofon (oder Headset)
  • Webcam

Detaillierte Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie auf der Website von Zoom.

Für die Teilnahme an diesem Online-Zertifikatskurs ist es zwingend notwendig, mit Kamera und Mikrofon teilzunehmen. Dies ist Voraussetzung für die Vergabe des Zertifikats.

Zertifikat
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Bei einer aktiven Teilnahme erhalten Teilnehmende ein Zertifikat der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. Das Zertifikat des Einführungskurses berechtigt die Teilnehmenden dazu, das Zertifikat eines Aufbaukurses zu erwerben.

Dieser Pflicht-Kurs kann als Teil der Fortbildungsreihe zur UK-Fachkraft nach Standard der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. besucht werden.

Seminaorganisation:
Malena Schnelle, m.schnelle@gesellschaft-uk.org , Telefon: 0221 989 45 217

Veranstalter:

Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V.

Veranstaltungsort:

Online-Veranstaltung der GesUK

Leitung / Referent / UK-Referent:

Anke Pieper, Britta Schlehahn

Zielgruppen:

Einsteiger

Fortbildungspunkte:

8

Teilnahmegebühren:

300 EUR / ermäßigt 240 EUR

Teilnehmerzahl:

mindestens 18 / maximal 25

Die Anmeldefrist zu dieser Veranstaltung ist abgelaufen!

Ermäßigung
Die Ermäßigung gilt für Mitglieder der GesUK e.V.
sowie für Studierende, Schüler:innen und Bezieher:innen von Transferleistungen
wie ALG II, Sozialgeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII